Beherbergungsverbot für Reisende aus deutschen Corona-Hotspots in NRW
Wird in einer Stadt, einem Land- oder Stadtkreis die kritische Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche (Inzidenz-Wert) überschritten, gilt das Gebiet als Risikogebiet. Derzeit ist das laut Robert-Koch-Institut der Fall in (Stand: 7. Oktober):
Berlin: Die Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln
Bremen
Cloppenburg
Landkreis Esslingen
Frankfurt/Main
Hamm
Herne
Offenbach am Main
Remscheid
Rosenheim
Landkreis Vechta
Landkreis Wesermarsch
Beherbergungsbetriebe dürfen keine Gäste aus Corona-Hotspots zu touristischen Zwecken aufnehmen, außer
a) die Gäste verfügen über einen negativen Corona-Test, der nicht älter ist als 48 Stunden
b) ihre Anreise ist zwingend notwendig und unaufschiebbar aus beruflichen oder medizinischen Gründen
c) es liegt ein triftiger Grund vor wie ein Besuch bei Familienangehörigen, Lebenspartner oder Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts oder Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen
d) das für den Beherbergungsbetrieb zuständige Gesundheitsamt genehmigt eine Ausnahme (Einzelfallentscheidung nach Antrag)
Welche Gebiete innerhalb Deutschlands in Nordrhein-Westfalen als Corona-Hotspots gelten, legt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales fest und veröffentlicht sie.
Einreise aus Corona-Hotspot erlaubt: JA
Quarantäne nach Einreise aus Hotspot: NEIN
Übernachtung in Beherbergungsbetrieb erlaubt: NEIN
Übernachtung nach negativem Test erlaubt: JA